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   BSG, 09.01.2014 - B 14 AS 157/13 B   

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BSG, 09.01.2014 - B 14 AS 157/13 B (https://dejure.org/2014,1537)
BSG, Entscheidung vom 09.01.2014 - B 14 AS 157/13 B (https://dejure.org/2014,1537)
BSG, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - B 14 AS 157/13 B (https://dejure.org/2014,1537)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 09.01.2014 - B 14 AS 157/13 B
    9 Über die genannten Zulassungsgründe des § 160 Abs. 2 SGG hinaus können keine weiteren Erwägungen Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde sein, insbesondere eröffnet die Frage der Richtigkeit der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht die Zulassung der Revision (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 09.01.2014 - B 14 AS 157/13 B
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt auch nicht eine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts zur Sach- und Rechtslage, zu einem Rechtsgespräch oder gar zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung (vgl nur BVerfGE 74, 1, 5; 86, 133, 145).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BSG, 09.01.2014 - B 14 AS 157/13 B
    Es ist aber nicht notwendig, dass sich das Gericht in seinen Entscheidungsgründen zu allen vorgetragenen Ausführungen der Beteiligten äußert, es muss vielmehr nur auf das für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen eingehen (BVerfGE 69, 141, 144; 79, 51, 61; 96, 205, 216).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 09.01.2014 - B 14 AS 157/13 B
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt deshalb nur dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretenen Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl dazu BVerfGE 84, 188, 190; 98, 218, 263).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 09.01.2014 - B 14 AS 157/13 B
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60).
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus BSG, 09.01.2014 - B 14 AS 157/13 B
    "Durfte der Gesetzgeber bei der Bestimmung der Regelsätze auf eine statistische Unterlage zurückgreifen, die nicht gesetzlich vorgesehen war." Es fehlt diesbezüglich an der Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere mit den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) zur Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der Regelbedarfe (BSG Urteil vom 12.7.2012 - B 14 AS 153/11 R - BSGE 111, 211 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 17; Urteil vom 28.3.2013 - B 4 AS 12/12 R - SozR 4-4200 § 20 Nr. 18) und daraus folgend die Darlegung, dass sich die aufgeworfene Rechtsfrage überhaupt in der Form stellt und dass sie sich anhand der genannten Entscheidungen des BSG nicht beantworten lässt.
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 -

    Auszug aus BSG, 09.01.2014 - B 14 AS 157/13 B
    "Durfte der Gesetzgeber bei der Bestimmung der Regelsätze auf eine statistische Unterlage zurückgreifen, die nicht gesetzlich vorgesehen war." Es fehlt diesbezüglich an der Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere mit den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) zur Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der Regelbedarfe (BSG Urteil vom 12.7.2012 - B 14 AS 153/11 R - BSGE 111, 211 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 17; Urteil vom 28.3.2013 - B 4 AS 12/12 R - SozR 4-4200 § 20 Nr. 18) und daraus folgend die Darlegung, dass sich die aufgeworfene Rechtsfrage überhaupt in der Form stellt und dass sie sich anhand der genannten Entscheidungen des BSG nicht beantworten lässt.
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BSG, 09.01.2014 - B 14 AS 157/13 B
    Es ist aber nicht notwendig, dass sich das Gericht in seinen Entscheidungsgründen zu allen vorgetragenen Ausführungen der Beteiligten äußert, es muss vielmehr nur auf das für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen eingehen (BVerfGE 69, 141, 144; 79, 51, 61; 96, 205, 216).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 09.01.2014 - B 14 AS 157/13 B
    Es ist aber nicht notwendig, dass sich das Gericht in seinen Entscheidungsgründen zu allen vorgetragenen Ausführungen der Beteiligten äußert, es muss vielmehr nur auf das für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen eingehen (BVerfGE 69, 141, 144; 79, 51, 61; 96, 205, 216).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 09.01.2014 - B 14 AS 157/13 B
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt auch nicht eine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts zur Sach- und Rechtslage, zu einem Rechtsgespräch oder gar zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung (vgl nur BVerfGE 74, 1, 5; 86, 133, 145).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 324/09
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